Claim Management

In der Praxis führen Verschiebungen der vereinbarten Termine und Behinderungen durch andere Gewerke regelmäßig zu Störungen im Projekt- bzw. Bauablauf. Auch Änderungen des Liefer- und Leistungsumfanges nach Vertragsabschluss verursachen häufig Komplikationen. Hieraus entstehen für die ausführenden Firmen Ansprüche auf Erstattung der zusätzlichen Kosten und auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Termine und Fristen. Diese Ansprüche arbeiten wir im Rahmen des Claim Managements vertragskonform auf und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Es gibt kaum ein Projekt, das genauso realisiert wird wie ursprünglich geplant und vertraglich vereinbart. Die häufigsten Ursachen für diese Modifikationen sind:

  • Änderungen des Liefer- und Leistungsumfanges
  • Änderungen der vereinbarten (Vertrags-) Termine und
  • Beeinflussungen bzw. Behinderungen in der Ausführung der Leistung durch andere Gewerke und/oder fehlende Voraussetzungen.

Was leisten Contract Management & Claim Management

Aufgabe des Claim Management ist es, diese Modifikationen – die sogenannten „Bausolländerungen“ – durch einen kontinuierlichen Vergleich von vereinbarten zu tatsächlich erbrachten Leistungen einerseits sowie von geplanten zu realisierten Terminen andererseits herauszuarbeiten.
Die Bausolländerungen haben direkten Einfluss auf die Kosten der Projektabwicklung und auf die vereinbarten Termine.
Höhere Kosten als Folge einer Bausolländerung entstehen zum Beispiel durch zusätzliche Planungskosten, erhöhten Material- und/oder Personalbedarf, längere Vorhaltung von Ausrüstungen und Baustelleneinrichtungen und vieles mehr. Aber auch Sondermaßnahmen wie Zusatzschichten, Arbeiten an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen infolge geänderter Termine verursachen ungeplante Kosten.
Im Rahmen des Contract Managements werden die aus diesen geänderten Rahmenbedingungen ableitbaren Ansprüche auf Erstattung der zusätzlichen Kosten und auf Anpassung der vertraglich vereinbarten Fristen ermittelt.

Ursachen feststellen und Kosten ermitteln

Dazu werden zunächst die Kosten, die durch die Bausolländerung verursacht werden, zusammengestellt und der jeweiligen Ursache eindeutig zugeordnet.
Auch die Konsequenzen für die Terminpläne werden im Detail untersucht und im Bauablaufplan dargestellt. Neben den direkten Einflüssen auf unmittelbar folgende Abläufe werden die indirekten bzw. langfristigen Folgen auf später folgende Projektabschnitte ermittelt. So ergibt sich die Relevanz des jeweiligen Vorganges für den gesamten Projektablauf und letztlich die Auswirkung auf die Vertragstermine.
Sobald die Konsequenzen einer Termin- bzw. Bausolländerung dokumentiert sind, besteht die nächste Aufgabe des Claim Managements darin, die finanziellen Folgen (Kosten) genauso wie die zeitlichen Auswirkungen (Termine) als „Anspruch gegen den Verursacher“ vertragskonform geltend zu machen. Dies geschieht in der Regel in Form von Nachtragsangeboten. Für den „Fall der Fälle“ sind jedoch auch die notwendigen Voraussetzungen für eine – notfalls – gerichtsfeste Aufarbeitung durch das Claim Management gegeben.

Behinderungen im Bauablauf vermeiden - Fristen wahren

Neben den Bausolländerungen bilden die Behinderungen im Bauablauf die zweite wesentliche Säule des Claim Managements. Beispielsweise führen zu spät bereitgestellte (Planungs-) Unterlagen, fehlende oder mängelbehaftete Vorleistungen anderer am Projekt Beteiligter oder Mängel in der Koordination des Gesamtablaufes regelmäßig dazu, dass die Leistung nicht wie geplant und vereinbart erbracht werden kann.
Konsequenzen aus den Behinderungen sind typischerweise Stillstands- und Wartezeiten, verringerte Effektivität in der Ausführung und Mehrkosten in Folge von Beschleunigungsmaßnahmen, zu denen unter anderem Schichtarbeit und die Arbeit an Sonn- und Feiertagen gehören. Auch verlängern sich die Ausführungsfristen durch derartige Behinderungen.

Aus den Behinderungen entstehen Ansprüche auf Erstattung des erhöhten Aufwandes sowie auf Verlängerung der vereinbarten Fristen. Zur Sicherung dieser Ansprüche kümmert sich das Claim Management um das zeitnahe Anmelden des Behinderungstatbestandes („Behinderungsanzeige“) sowie dessen Abmeldung („Ende der Behinderung“). Hierbei sind inhaltliche Vorgaben („Formalitäten“) zu beachten, deren Missachtung regelmäßig zum Verlust berechtigter Ansprüche führt. Durch ein konsequentes Claim Management kann diesem Verlust vorgebeugt werden.

Analog zur Aufbereitung der Ansprüche aus Bausolländerungen werden durch das Claim Management zunächst die Auswirkungen der einzelnen Behinderung präzise erfasst, dokumentiert und den Ursachen zugeordnet. Anschließend unterstützen wir Ihr Team bei der Anmeldung der Ansprüche und deren Verhandlung.
Auf diese Weise vergrößern wir Ihre Chance, Ihre berechtigten Ansprüche umzusetzen und für Ihre Leistung auch Ihr Geld zu bekommen.

Vor den Tannen 29
26160 Bad Zwischenahn
Tel.: +49 4403 9168595
Fax: +49 4403 9168599
E-Mail: info@profitprocess.de
V-Card

Mitglied im: