Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag zwischen der ProfitProcess, Michael Friese, Bad Zwischenahn, und den jeweiligen Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen.

2 Leistungen
(1) ProfitProcess erbringt die Leistungen grundsätzlich als Dienstleistungen, in Ausnahmen als Werkleistungen. Im Falle von Werkleistungen ist der geschuldete Erfolg ausdrücklich zu vereinbaren.

(2) ProfitProcess ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages zusätzlicher sach- und fachverständiger Personen zu bedienen.

(3) Bei Durchführung der Leistungen im Hause des Auftraggebers wird ProfitProcess Büroräumlichkeiten mit Telefon-/ Faxanschluss zur kostenlosen Nutzung erhalten. Eine Abnahme im Falle werkvertraglicher Vereinbarung erfolgt schriftlich. Nimmt der Auftraggeber das Werk in Benutzung, so gilt dies als Abnahme. Eine Abnahme liegt ebenfalls vor, wenn ProfitProcess den Auftraggeber zur Abnahme auffordert und dieser nicht binnen 14 Tagen die Abnahme erklärt.

(4) Verjährungsfrist für Ansprüche aus Dienstverträgen beträgt einheitlich ein Jahr nach der Leistungserfüllung, die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Werkleistungen beträgt ein Jahr nach Abnahme.

3 Abrechnung und Zahlung
(1) ProfitProcess berechnet je nach Vereinbarung pauschal oder, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach Tagessätzen. Die von ProfitProcess genannten Preise sowie die vereinbarten Vergütungen verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Reisekosten. Für Fahrten mit dem Pkw werden 0,80 € pro gefahrenem Kilometer von Bad Zwischenahn bis zum jeweiligen Einsatzort und zurück berechnet. Bei Bahnfahrten wird die 1. Klasse, bei Flugreisen die Business Class berechnet.

(2) Nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erteilt ProfitProcess die Schlussrechnung. ProfitProcess hat das Recht auf Teilzahlungen für geleistete Arbeiten monatlich im Nachhinein. Die Schlussrechnung von ProfitProcess ist 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, gleiches gilt für Abschlagsrechnungen.

(3) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der ProfitProcess aus erbrachten Leistungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

4 Haftung
(1) ProfitProcess haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Sonstige Erfüllungsgehilfen haften begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der jeweiligen Leistung typischerweise gerechnet werden muss.

(2) ProfitProcess haftet nur für leichte Fahrlässigkeit, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

(3) Bei Verletzung einer solchen Pflicht gilt die obige Haftungsbeschränkung auf den typischen Schaden entsprechend.

(4) Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eines nach den Absätzen (1) bis (3) fahrlässig verursachten Schadens wird dem Umfang und der Höhe nach begrenzt auf die Deckung der von ProfitProcess abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß zugunsten von Mitarbeitern und Beauftragten und entsprechend auch für Schadensersatz des Auftraggebers aus Verzug.

(6) Die Haftung von ProfitProcess für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen.

(7) Eine evtl. Haftung für das Fehlen von Garantien und aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Fälle gesetzlicher zwingender Haftung bleibt in jedem Falle unberührt.

5 Rechte am Vertragsgegenstand
(1) ProfitProcess behält sich sämtliche Rechte am jeweiligen Vertragsgegenstand, insbesondere an Ausarbeitungen, ausdrücklich vor.

(2) Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte, wenn diese ausdrücklich vereinbart sind. Der Auftraggeber steht ferner dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages durch ProfitProcess erarbeiteten Unterlagen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

6 Mitwirkungsleistungen des AG
Der Auftraggeber wird erforderliche Mitwirkungsleistungen zeitgerecht und ohne gesonderte Aufforderung erbringen. Dazu gehören insbesondere die Benennung eines kompetenten Ansprechpartners sowie die Überlassung aller für die Bearbeitung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen.

7 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, die im Rahmen des Auftrags jeweils erhaltenen Informationen, Materialien und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und gegen Zugriff Dritter zu sichern.

(2) ProfitProcess ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

(3) ProfitProcess ist berechtigt, in Publikationen die Auftraggeber als Referenz zu führen.

8 Schriftform
Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.

9 Schlussbestimmungen
Die Abtretung von Rechten an Dritte ist für beide Vertragspartner ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers stehen, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das zuständige Amtsgericht ist Westerstede.

Bad Zwischenahn, 01.01.2024

Vor den Tannen 29
26160 Bad Zwischenahn
Tel.: +49 4403 9168595
Fax: +49 4403 9168599
E-Mail: info@profitprocess.de
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